Abgabefrist für Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängert

Nach wochenlangen Diskussionen haben die Finanzminister der Länder in ihrer Konferenz am 13. Oktober eine einmalige bundesweite Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 beschlossen. Sie reagierten damit auf Kritik des VDIV und anderer Branchenverbände.

Die Entscheidung über die Fristverlängerung lag bei den Ländern. „Die Fristverlängerung bei der Grundsteuer gibt den Steuerpflichten, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft“, kommentiert Bundesfinanzminister Christian Lindner. „Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“ Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wies darauf hin, dass die Länder zuvor bereits vereinbart hatten, dass säumige Steuerpflichtige erst ab dem 28. Februar 2023 gemahnt würden.

__

Dieser Artikel stammt vom VDIV Deutschland, veröffentlicht am 17.10.2022 (https://vdiv.de/news-details/abgabefrist-fuer-grundsteuer-feststellungserklaerung-verlaengert)

Bundestag diskutiert Details der Gaspreisbremse

Um Gas- und Fernwärmekunden zu entlasten, soll es im Dezember eine Sonderzahlung und ab März 2023 eine Preisbremse geben. Das sind die zentralen Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Gaspreis-Kommission. In einer aktuellen Stunde diskutierte der Bundestag über Nachbesserungen.

Im Detail schlägt die Experten-Kommission folgendes vor: Der Staat übernimmt auf Grundlage der Abschläge von September 2022 einmalig die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022. In einem zweiten Schritt soll von Anfang März 2023 bis mindestens April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Sie sieht einen staatlich garantierten Bruttopreis von 12 Cents pro Kilowattstunde Gas und 9,5 Cents pro Kilowattstunde Fernwärme vor. Er soll alle auch staatlich veranlassten Preisbestandteile umfassen und für ein Grundkontingent von 80 Prozent der Verbrauchsmenge gelten. Als Grundlage soll die Abschlagszahlung für September 2022 dienen. Oberhalb des Grundkontingents sollen die jeweils geltenden Marktpreise gezahlt werden.

Die Experten-Kommission hatte in der Einleitung zu ihrem Zwischenbericht selbst den Finger auf die Wunde gelegt: „Die Kommission hält es für erforderlich, dass finanzielle Entlastungen die Betroffenen so schnell wie möglich erreichen, spätestens bis zum Jahreswechsel. Dies bedingt, dass die zu ergreifenden Maßnahmen schnell implementiert werden müssen. Die notwendige Schnelligkeit hat zur Folge, dass Ausdifferenzierungen und die Zielgenauigkeit der Maßnahmen kurzfristig nicht immer in dem Maße gegeben sind, wie es wünschenswert und idealerweise notwendig wäre.“ Vor allem über die Zielgenauigkeit haben die Abgeordneten im Parlament nun teils heftig diskutiert.

Sowohl der SPD-Abgeordnete Dr. Matthias Miersch als auch Andreas Jung von der CDU/CSU-Fraktion sprachen sich dafür aus, Öl und Pellets in den Förderkatalog aufzunehmen. Dietmar Bartsch von der Fraktion Die Linke kritisierte die Pläne als sozial ungerecht. Ähnlich hatte sich im Vorfeld der Bundestagsdebatte bereits der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher geäußert. Im Gespräch sind nun Obergrenzen für staatliche Zuschüsse sowie Möglichkeiten der sozialen Abstufung.

Der Bundestag beschäftigte sich außerdem mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke. Sie hatte zum einen verlangt, die Strom – und Gasgrundversorgungsverordnungen so neu zu regeln und den Versorgern Strom- und Gassperren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern zu verbieten (Bundestagsdrucksache 20/268620/3853). Diesen Antrag lehnten 601 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung ab, 36 stimmten dafür. In ihrer zweiten Vorlage forderte die Faktion eine Obergrenze für Endpreise von Erdgas und Strom bei privaten Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen (Bundestagsdrucksache 20/348320/3865). Diese Vorlage lehnte der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab. Die AfD enthielt sich.

__

Dieser Artikel stammt vom VDIV Deutschland, veröffentlicht am 17.10.2022 (https://vdiv.de/news-details/bundestag-diskutiert-details-der-gaspreisbremse)

Teil 2 des Maßnahmenpaketes zum Energiesparen seit 1. Oktober in Kraft

Zum 1. Oktober ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie umfasst diverse Regelungen zur Erhöhung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden und ist für 24 Monate gültig.

Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen laut Verordnung in den kommenden zwei Jahren eine Heizungsprüfung durch eine fachkundige Person (Schornsteinfeger, SHK-Handwerker, Energie-Effizienz-Experte) durchführen lassen. Dabei soll kontrolliert werden, ob die einstellbaren technischen Parameter für den Heizungsbetrieb optimiert, effiziente Wärmepumpen eingesetzt und/oder Rohrleitungen und Armaturen gedämmt werden sollten und ob ein hydraulischer Abgleich notwendig ist. Das Bundeswirtschaftsministerium rät, diesen Heizungscheck mit einem ohnehin stattfindenden Termin wie einer regulären Heizungswartung zu koppeln.

Für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis wird außerdem ein hydraulischer Abgleich verpflichtend. Diese Vorschrift gilt für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 Quadratmetern und für Wohngebäude mit sechs oder mehr Wohneinheiten. Der Abgleich muss bis zum 30. September 2023 – bei Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten bis zum 15. September 2024 – vorgenommen werden. Unternehmen sind zudem verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen – gemäß ihres bereits durchgeführten Energieaudits – umzusetzen.

Die Verordnung wurde am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zum Energiesparen. Um die Umsetzung zu erleichtern, hat der VDIV Deutschland eine Handlungsempfehlung erstellt. Mitglieder können diese bei ihrem Landesverband erhalten oder im internen Bereich des www.vdiv.de abrufen.  

Darüber hinaus hat das BMWK in der letzten Woche bei der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) Klarstellungen für die Anwendung und den Geltungsbereich der Verordnung vorgenommen (hier). So gilt u.a. das Beleuchtungsverbot von Gebäuden nur für öffentliche Nichtwohngebäude und Baudenkmäler und betrifft die Beleuchtung anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) nicht. Das Beheizen von privaten, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz bleibt untersagt. Die Becken dürfen nun aber ausnahmsweise soweit beheizt werden, dass keine Frostschäden auftreten. Bäder für therapeutische Anwendungen und gewerbliche genutzte Pools sind von dem Verbot nicht betroffen.

Schließlich wurde die Informationspflicht für Gas- und Wärmelieferanten in § 9 Absatz 1 wird in Satz 1 Nummer 2 um einen zusätzlichen Bezugswert ergänzt. Gaslieferanten können bei ihrer Abschätzung der voraussichtlichen Energiekosten auch den Neukundentarif berücksichtigten, den Sie zum 1. September 2022 aufgerufen haben.

Weitere Details sind der Änderungsverordnung zu entnehmen.

__

Dieser Artikel stammt vom VDIV Deutschland, veröffentlicht am 03.10.2022 (https://vdiv.de/news-details/teil-2-des-massnahmenpaketes-zum-energiesparen-seit-1-oktober-in-kraft)

Sanierungsstau und Fachkräftemangel – Größte Branchenumfrage gibt Aufschluss

Die Mehrheit der teilnehmenden Immobilienverwaltungen rechnet mit einem Sanierungsstau aufgrund fehlender Handwerksfirmen und steigender Materialpreise. Mehr als ein Viertel sieht den Grund in ausgefallenen Eigentümerversammlungen durch die Corona-Pandemie. Große Zweifel bestehen in Bezug auf den Erfolg der novellierten Heizkostenverordnung. Dem Fachkräftemangel versuchen die Unternehmen mit mehr Ausbildungsplätzen, aber auch einer Bereinigung ihrer Bestände zu begegnen. Das Branchenbarometer 2022 bietet aktuelle Kennzahlen und Erkenntnisse der Immobilienwirtschaft.

Gesetzliche Regelungen, die für eine Sanierungswelle im Gebäudebereich sorgen oder zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen sollen, scheinen nicht zu greifen.  Fehlende Handwerksfirmen, steigende Materialpreise und ausgefallene Eigentümerversammlungen werden von Verwaltungsunternehmen als Hauptgründe für ausbleibende Sanierungen genannt. Etwa ein Drittel geht davon aus, dass der Sanierungsstau zunehmen wird, weil Eigentümerversammlungen wiederholt nicht regulär stattfanden.

Auch die seit 1. Dezember 2021 geltende neue Heizkostenverordnung, die die Fernablesbarkeit der Geräte und eine unterjährige Verbrauchserfassung zur Pflicht gemacht hat, scheint an ihrem Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren, vorbeizugehen.
Nur 5,6 Prozent der Immobilienverwaltungen halten aktuell die Verbrauchsinformation für Eigentümer und Mieter für ein wichtiges Hilfsmittel.

Dem Fachkräftemangel wird, wo es möglich ist, durch eine höhere Zahl an Auszubildenden entgegengewirkt, auch in die Weiterbildung der Mitarbeitenden wird investiert. Die Unternehmen wurden befragt, wie hoch das Budget für Weiterbildung der Mitarbeitenden ist: im Durchschnitt 1.363 Euro pro Person und Jahr. Ein weiterer Schritt, um die Mitarbeitenden zu entlasten und dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist die Bestandsbereinigung. Unrentable Gemeinschaften werden abgestoßen, nur 12,1 Prozent der befragten bemühen sich aktiv, neue Gemeinschafen zu akquirieren.

„Das Branchenbarometer ermittelt wichtige Kennzahlen und zeigt Zukunftstrends auf. Die Erhebung wird jedes Jahr den wirtschaftlichen und rechtlichen Änderungen angepasst. Damit sind valide Vergleiche möglich, deren Erkenntnisse Immobilienverwaltungen für die Zukunft erfolgreich nutzen können“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Zum Hintergrund:

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. führt jährlich eine umfassende Branchenanalyse – bekannt als VDIV-Branchenbarometer – durch. Neben Verwaltervergütung, Kostenstruktur, Entwicklung der Mitarbeiterschaft und Unternehmen werden auch Sanierungsmaßnahmen thematisiert. Die Umfrage wurde von Mitte Januar bis Ende April 2022 online durchgeführt. Das VDIV-Branchenbarometer ist der wichtigste Indikator der wirtschaftlichen Entwicklung in der Branche der Immobilienverwaltungen und Basis für zahlreiche Fachbeiträge und weiterführende Analysen. Bis zu 1.000 Verwaltungen nehmen daran teil. Das Branchenbarometer kann über die Website vdiv.de/publikationen bestellt werden.

__

Dieser Artikel stammt vom VDIV Deutschland, veröffentlicht am 16.08.2022 (https://vdiv.de/press-details/sanierungsstau-und-fachkraeftemangel-groesste-branchenumfrage-gibt-aufschluss)